Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
Bitte lesen Sie die Informationen auf den folgenden Seiten sorgfältig.
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von der DUCATI MOTOR DEUTSCHLAND
GmbH (nachfolgend DUCATI genannt) veranstalteten Motorrad-/Fahrertrainings
(im Folgenden Veranstaltungen) in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den
DUCATI 4U-Veranstaltungen handelt es sich nicht um auf die Erzielung von
Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtete Motorradrennen oder Renntrainings. Die
DUCATI 4U–Veranstaltungen dienen vielmehr der Verbesserung des fahrerischen
Könnens der Teilnehmer und dem Erlangen einer verbesserten
Fahrzeugbeherrschung, um auf diesem Weg für alle Teilnehmer auch im
Straßenverkehr einen Sicherheitszuwachs zu erreichen.
§ 2 Allgemeine Regeln
1. Regeln für teilnehmende Fahrer
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Alle Teilnehmer/Fahrer müssen körperlich und geistig gesund sein.
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Alle Teilnehmer/Fahrer müssen ihr Fahrzeug sicher beherrschen.
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Jeder Teilnehmer/Fahrer muss das 18.Lebensjahr vollendet haben und im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Für minderjährige Teilnehmer
wird auf die Regelung in § 5 dieser Teilnahmebedingungen verwiesen.
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Die Einnahme von Medikamenten, die das Reaktionsvermögen beeinflussen,
sowie von Drogen und Alkohol ist nicht erlaubt.
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Das Tragen einer einteiligen Leder-Sicherheitskombi ist Pflicht.
Zweiteilige Leder-Sicherheitskombis sind zugelassen, wenn Jacke und Hose
mit einem Metall-Reißverschluss miteinander verbunden sind.
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Das Tragen von Motorradlederhandschuhen ist Pflicht.
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Das Tragen eines Vollvisierhelms gemäß der DMSB-Schutzhelmbestimmung in
der jeweils aktuellen Fassung ist Pflicht.
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Das Tragen eines geeigneten Rückenschutzes ist Pflicht. Dieser kann in
die Lederbekleidung integriert sein.
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Das Tragen von festen Motorradstiefeln ist Pflicht. Schnürstiefel und
„Bikerboots“ sind nicht zugelassen.
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Alle Kleidungsstücke müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein.
2. Regeln für teilnehmende Fahrzeuge:
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Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich in einem technisch
einwandfreien Zustand befinden, über Motoren mit einem Hubraum von
mindestens 125 ccm verfügen und eine Höchstgeschwindigkeit von
mindestens 160 km/h erreichen können.
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Als Kühlschutzmittel für wassergekühlte Fahrzeuge ist auf Glykol
basierender Frostschutz verboten. Das Kühlsystem soll mit reinem Wasser
betrieben werden.
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Die den Ölkreislauf schließenden Schrauben sowie der Ölfilter müssen
gesichert sein.
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Alle splittergefährdeten Teile (Spiegel, Blinker, Scheinwerfer,
Rückleuchten) müssen demontiert oder abgeklebt werden.
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Lichter und Bremslichter müssen (gegebenenfalls durch Trennung der
Steckverbindung oder Herausnehmen der Glühlampen) deaktiviert sein.
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Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich rennstreckengeeignet sein, also über
standfeste Bremsen und eine ausreichende Schräglagenfreiheit verfügen.
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Eventuelle Lautstärkebegrenzungen sind einzuhalten.
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*Unter Vorbehalt: Die teilnehmenden Fahrzeuge werden vor Ort mit
Transpondern ausgestattet. Der Einsatz dieser Transponder erfolgt
ausschließlich zur verdeckten Zeitnahme, um das Leistungs-Niveau der
Gruppen des Fahrtrainings zu vereinheitlichen. Die Zeiten werden den
Teilnehmern nicht offengelegt. Lediglich die Instruktoren haben
Einsicht, um die Sicherheit auf der Strecke während des Fahrtrainings
bestmöglich gewährleisten zu können.
Wichtig: Da einige Versicherungen bei Einsatz von Transpondern den
Kasko-Schutz ausschließen, ist jeder Teilnehmer des Fahrtrainings
verpflichtet, den Versicherungsschutz im Vorfeld mit seiner Versicherung zu
klären.
3. Regeln während der Veranstaltung:
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Jeder Teilnehmer hat sich bei der Veranstaltung so zu verhalten, dass er
sich und andere Teilnehmer nicht gefährdet oder verletzt. Im Training
können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher sind
besondere Vorsicht und Rücksichtnahme unbedingt erforderlich.
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Den Weisungen der vom Veranstalter beauftragten Personen ist jederzeit
Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer ohne
Erstattung der Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung
ausgeschlossen werden. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante,
rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird
er von der Veranstaltung ausgeschlossen.
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Verursacht ein Teilnehmer mutwillig Schäden an der Rennstrecke oder den
Anlagen, wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies
gilt auch für die Einbringung von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen
etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager sowie Böden und Wänden der
Boxenanlagen
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Die Rennstrecke ist eine Einbahnstraße und darf nur in der vorgegebenen
Richtung befahren werden. Das Wenden und Rückwärtsfahren ist verboten.
Muss aus zwingenden Gründen angehalten werden, ist der äußerste
Fahrbahnrand zu benutzen. Im Fahrerlager und Boxengasse ist
Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
§ 2 Allgemeine Regeln
4. Flaggensignale:
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Während der Veranstaltung gelten folgende Flaggenzeichen, die in jedem
Fall zu beachten sind:
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Rote Flagge: Training abgebrochen; absolutes Überholverbot; Runde
langsam zu Ende fahren.
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Gelbe Flagge: Vorsichtig fahren; Geschwindigkeit verringern; absolutes
Überholverbot.
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Weiße Flagge: Vorsicht, langsames Fahrzeug (Krankenwagen, Feuerwehr) auf
der Strecke.
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Gelb/Rote Flagge: Vorsicht, rutschige Fahrbahn.
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Blaue Flagge: Schnellerer Fahrer möchte überholen.
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Grüne Flagge: Freie Fahrt.
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Schwarz-weiß/karierte Flagge: Trainingsende, Runde langsam zu Ende
fahren.
Die vorstehend angeführten Regeln sind absolut verbindlich und von jedem
Teilnehmer einzuhalten. DUCATI behält sich das Recht vor, die Einhaltung vor
und während der Veranstaltung zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung behält sich
DUCATI das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 3 Haftung und Haftungsverzicht der Teilnehmer
1. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle
von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit
kein Haftungsverzicht vereinbart wird.
2. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer den
Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber DUCATI oder einem mit DUCATI
zusammenarbeitenden Veranstalter, ferner gegenüber dem
Rennstreckeneigentümer, gegenüber Behörden und allen anderen Personen, die
mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen sowie auch
gegenüber den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten
Personen und Stellen. Der vorstehende Haftungsverzicht gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen sowie im Falle
einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solchen Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf. Im Falle der Haftung für eine Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung jedoch dem Umfang nach begrenzt auf den
Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, wenn die Verletzung weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte und nicht eine Schädigung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
3. Gegenüber den anderen Teilnehmern und deren Helfer sowie gegenüber
den Eigentümern und Haltern der anderen Fahrzeuge verzichtet der Teilnehmer
auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Trainings
und Wettbewerben entstehen. Der vorstehende Haftungsverzicht gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen sowie im Falle
einer Verletzung von wesentlichen Pflichten, also solchen Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung die übrigen Teilnehmer regelmäßig
vertrauen dürfen. Im Falle der Haftung für eine Verletzung wesentlicher
Pflichten ist die Haftung jedoch dem Umfang nach begrenzt auf den Ersatz der
situationstypisch vorhersehbaren Schäden, wenn die Verletzung weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte und nicht eine Schädigung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
4. Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung zur Teilnahme an der
Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus
jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus
vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus
unerlaubter Handlung.
5. Weitergehende stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der
vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt. Dies gilt insbesondere für
nach allgemeinem Recht anzunehmende Einwilligungen in Gefährdungen, die eine
Rechtswidrigkeit von Verletzungshandlungen ausschließen.
§ 4 Versicherung
Jeder Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Es wird daher jedem Teilnehmer dringend empfohlen, selbst für einen
ausreichenden Versicherungsschutz, unter anderem in der Kranken-,
Haftpflicht- und Unfallversicherung, zu sorgen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass der Veranstalter keine zusätzliche Unfallversicherung für
die Teilnehmer abgeschlossen hat.
Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
§ 5 Minderjährige Teilnehmer
1. Minderjährigen ist die Teilnahme an der Veranstaltung möglich, wenn
sie mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz eines
Führerscheins der Klasse M (Motorräder bis 125 ccm) oder einer gültigen
DMSB-Lizenz für den Motorradsport sind, sämtliche Erziehungsberechtigten mit
ihrer Unterschrift unter diese Teilnahmebedingungen die Teilnahme des
Minderjährigen an der Veranstaltung befürworten und mindestens ein
Erziehungsberechtigter den Minderjährigen zu der Veranstaltung begleitet und
während des gesamten Verlaufs der Veranstaltung anwesend ist.
2. Der Minderjährige und die Erziehungsberechtigten bestätigen mit
ihrer Unterschrift unter diese Teilnahmebedingungen, dass sie sich der
Gefahren, welche mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dem Fahren mit
einem Motorrad und der Benutzung einer Rennstrecke verbunden sind,
vollumfänglich bewusst sind und versichern, dass das fahrerische Können des
minderjährigen Teilnehmers der Veranstaltung und der gewählten Fahrergruppe
entspricht.
3. Der minderjährige Teilnehmer und die Erziehungsberechtigten
bestätigen, dass sie sämtliche übrigen Bestimmungen dieser
Teilnahmebedingungen insbesondere auch hinsichtlich des Haftungsverzichts -
für den minderjährigen Teilnehmer als verbindlich akzeptieren und dass der
Minderjährige über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Der den
minderjährigen Teilnehmer zu der Veranstaltung begleitende
Erziehungsberechtigte wird während des Verlaufs der Veranstaltung darauf
achten, dass durch den minderjährigen Teilnehmer insbesondere sämtliche in §
2 aufgeführten Regelungen eingehalten werden.
4. DUCATI bzw. der mit DUCATI zusammenarbeitende Veranstalter ist
berechtigt, den minderjährigen Teilnehmer in andere Fahrergruppen
einzuteilen oder von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung
auszuschließen, wenn dessen fahrerisches Können nicht den Anforderungen der
Veranstaltung entspricht. Sollte sich der den Minderjährigen begleitende
Erziehungsberechtigte während des Verlaufs der Veranstaltung vom
Veranstaltungsort (Boxengasse/Fahrerlager der Rennstrecke) entfernen, ist
DUCATI berechtigt, die weitere Teilnahme des Minderjährigen an der
Veranstaltung bis zur Wiederherstellung der Anwesenheit des
Erziehungsberechtigten zu suspendieren und den Minderjährigen im
Wiederholungsfall generell von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung
auszuschließen.
§ 6 Weitere Bestimmungen
1. DUCATI bzw. der mit DUCATI zusammenarbeitende Veranstalter kann vom
Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die
Durchführung der Veranstaltung verhindert oder wenn der Rennstreckenpartner
zurücktritt. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr erstattet.
2. Die Rechte an Bildmaterial, das bei der Veranstaltung durch oder für
DUCATI erstellt wird, liegen ausschließlich bei DUCATI bzw. beim dem mit
DUCATI zusammenarbeitenden Veranstalter. Der Teilnehmer erklärt sich damit
einverstanden, dass DUCATI sowie der mit DUCATI zusammenarbeitenden
Veranstalter jederzeit berechtigt sind, Bildmaterial und Videoaufzeichnungen
von Veranstaltungen zu veröffentlichen und zu eigenen werblichen Zwecken zu
verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf erkennbar ist. Der Teilnehmer
versichert mit seiner nachfolgenden Unterschrift, dass er diese Bedingungen
aufmerksam gelesen und verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist und
dass er den Regeln und Anweisungen von DUCATI Folge leisten wird.
Ihre Daten werden von DUCATI bzw. den mit DUCATI zusammenarbeitenden
Veranstalter grundsätzlich ausschließlich unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Durchführung der Veranstaltung
gespeichert und verarbeitet.
Kontaktdaten des Teilnehmers
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Ducati
Motor Deutschland GmbH gespeichert und genutzt. Die Verarbeitung der Daten
erfolgt ent-sprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Wenn
Sie wünschen, auch darüber hinaus von Ducati optimal betreut zu werden, ist
es erforderlich, dass Sie die nach-stehende Einwilligung in die
weitergehende Nutzung Ihrer persönlichen Angaben erklären:
Ich bin damit einverstanden, dass die Ducati Motor Deutschland GmbH meine
personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung (z.B.
Zufriedenheits-abfragen bzgl. Probefahrt, Einladungen zu exklusiven
Veranstaltungen, Informa-tionen über neue Produkte und Dienstleistungen)
verarbeitet und zu diesem Zwecke auch an die Ducati Motor Holding S.p.A. in
Bologna/Italien und an den meinem Wohnort nächstgelegenen
Ducati-Vertragshändler übermittelt. Ich bin damit einver-standen, zu den
oben genannten Zwecken angesprochen zu werden.
Sie können per E-Mail unter
marketing@ducati.de
sowie telefonisch unter 08450 63597 52, jederzeit Auskunft über Ihre bei
Ducati gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und deren Berichtigung
und deren Löschung oder Sperrung verlangen. Ebenso können Sie unter den
angegebenen Kontaktdaten vorstehende Einwilligung jederzeit widerrufen.
Ducati wird den Widerruf an die Ducati Motor Holding S.p.A. und die
Ducati-Vertragshändler weiterleiten.
ICH AKZEPTIERE HIERMIT DIE VORSTEHENDEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN.