Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
Bitte lesen Sie die Informationen auf den folgenden Seiten sorgfältig.
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von der DUCATI MOTOR DEUTSCHLAND GmbH (nachfolgend DUCATI genannt) veranstalteten Motorrad-/Fahrertrainings (im Folgenden Veranstaltungen) in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den DUCATI 4U-Veranstaltungen handelt es sich nicht um auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtete Motorradrennen oder Renntrainings. Die DUCATI 4U–Veranstaltungen dienen vielmehr der Verbesserung des fahrerischen Könnens der Teilnehmer und dem Erlangen einer verbesserten Fahrzeugbeherrschung, um auf diesem Weg für alle Teilnehmer auch im Straßenverkehr einen Sicherheitszuwachs zu erreichen.
§ 2 Allgemeine Regeln
1. Regeln für teilnehmende Fahrer
· Alle Teilnehmer/Fahrer müssen körperlich und geistig gesund sein.
· Alle Teilnehmer/Fahrer müssen ihr Fahrzeug sicher beherrschen.
· Jeder Teilnehmer/Fahrer muss das 18.Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Für minderjährige Teilnehmer wird auf die Regelung in § 5 dieser Teilnahmebedingungen verwiesen.
· Die Einnahme von Medikamenten, die das Reaktionsvermögen beeinflussen, sowie von Drogen und Alkohol ist nicht erlaubt.
· Das Tragen einer einteiligen Leder-Sicherheitskombi ist Pflicht. Zweiteilige Leder-Sicherheitskombis sind zugelassen, wenn Jacke und Hose mit einem Metall-Reißverschluss miteinander verbunden sind.
· Das Tragen von Motorradlederhandschuhen ist Pflicht.
· Das Tragen eines Vollvisierhelms gemäß der DMSB-Schutzhelmbestimmung in der jeweils aktuellen Fassung ist Pflicht.
· Das Tragen eines geeigneten Rückenschutzes ist Pflicht. Dieser kann in die Lederbekleidung integriert sein.
· Das Tragen von festen Motorradstiefeln ist Pflicht. Schnürstiefel und „Bikerboots“ sind nicht zugelassen.
· Alle Kleidungsstücke müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein.
2. Regeln für teilnehmende Fahrzeuge:
· Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, über Motoren mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm verfügen und eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 160 km/h erreichen können.
· Als Kühlschutzmittel für wassergekühlte Fahrzeuge ist auf Glykol basierender Frostschutz verboten. Das Kühlsystem soll mit reinem Wasser betrieben werden.
· Die den Ölkreislauf schließenden Schrauben sowie der Ölfilter müssen gesichert sein.
· Alle splittergefährdeten Teile (Spiegel, Blinker, Scheinwerfer, Rückleuchten) müssen demontiert oder abgeklebt werden.
· Lichter und Bremslichter müssen (gegebenenfalls durch Trennung der Steckverbindung oder Herausnehmen der Glühlampen) deaktiviert sein.
· Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich rennstreckengeeignet sein, also über standfeste Bremsen und eine ausreichende Schräglagenfreiheit verfügen.
· Eventuelle Lautstärkebegrenzungen sind einzuhalten.
· *Unter Vorbehalt: Die teilnehmenden Fahrzeuge werden vor Ort mit Transpondern ausgestattet. Der Einsatz dieser Transponder erfolgt ausschließlich zur verdeckten Zeitnahme, um das Leistungs-Niveau der Gruppen des Fahrtrainings zu vereinheitlichen. Die Zeiten werden den Teilnehmern nicht offengelegt. Lediglich die Instruktoren haben Einsicht, um die Sicherheit auf der Strecke während des Fahrtrainings bestmöglich gewährleisten zu können.
Wichtig: Da einige Versicherungen bei Einsatz von Transpondern den Kasko-Schutz ausschließen, ist jeder Teilnehmer des Fahrtrainings verpflichtet, den Versicherungsschutz im Vorfeld mit seiner Versicherung zu klären.
3. Regeln während der Veranstaltung:
· Jeder Teilnehmer hat sich bei der Veranstaltung so zu verhalten, dass er sich und andere Teilnehmer nicht gefährdet oder verletzt. Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher sind besondere Vorsicht und Rücksichtnahme unbedingt erforderlich.
· Den Weisungen der vom Veranstalter beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen.
· Verursacht ein Teilnehmer mutwillig Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen, wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für die Einbringung von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager sowie Böden und Wänden der Boxenanlagen
· Die Rennstrecke ist eine Einbahnstraße und darf nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Das Wenden und Rückwärtsfahren ist verboten. Muss aus zwingenden Gründen angehalten werden, ist der äußerste Fahrbahnrand zu benutzen. Im Fahrerlager und Boxengasse ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
4. Flaggensignale:
· Während der Veranstaltung gelten folgende Flaggenzeichen, die in jedem Fall zu beachten sind:
· Rote Flagge: Training abgebrochen; absolutes Überholverbot; Runde langsam zu Ende fahren.
· Gelbe Flagge: Vorsichtig fahren; Geschwindigkeit verringern; absolutes Überholverbot.
· Weiße Flagge: Vorsicht, langsames Fahrzeug (Krankenwagen, Feuerwehr) auf der Strecke.
· Gelb/Rote Flagge: Vorsicht, rutschige Fahrbahn.
· Blaue Flagge: Schnellerer Fahrer möchte überholen.
· Grüne Flagge: Freie Fahrt.
· Schwarz-weiß/karierte Flagge: Trainingsende, Runde langsam zu Ende fahren.
Die vorstehend angeführten Regeln sind absolut verbindlich und von jedem Teilnehmer einzuhalten. DUCATI behält sich das Recht vor, die Einhaltung vor und während der Veranstaltung zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung behält sich DUCATI das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 3 Haftung und Haftungsverzicht der Teilnehmer
1. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.
2. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber DUCATI oder einem mit DUCATI zusammenarbeitenden Veranstalter, ferner gegenüber dem Rennstreckeneigentümer, gegenüber Behörden und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen sowie auch gegenüber den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen. Der vorstehende Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen sowie im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Haftung für eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch dem Umfang nach begrenzt auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, wenn die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte und nicht eine Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
3. Gegenüber den anderen Teilnehmern und deren Helfer sowie gegenüber den Eigentümern und Haltern der anderen Fahrzeuge verzichtet der Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Trainings und Wettbewerben entstehen. Der vorstehende Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen sowie im Falle einer Verletzung von wesentlichen Pflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die übrigen Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. Im Falle der Haftung für eine Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung jedoch dem Umfang nach begrenzt auf den Ersatz der situationstypisch vorhersehbaren Schäden, wenn die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte und nicht eine Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
4. Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
5. Weitergehende stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt. Dies gilt insbesondere für nach allgemeinem Recht anzunehmende Einwilligungen in Gefährdungen, die eine Rechtswidrigkeit von Verletzungshandlungen ausschließen.
§ 4 Versicherung
Jeder Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es wird daher jedem Teilnehmer dringend empfohlen, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz, unter anderem in der Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, zu sorgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keine zusätzliche Unfallversicherung für die Teilnehmer abgeschlossen hat.
§ 5 Minderjährige Teilnehmer
1. Minderjährigen ist die Teilnahme an der Veranstaltung möglich, wenn sie mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben, im Besitz eines Führerscheins der Klasse M (Motorräder bis 125 ccm) oder einer gültigen DMSB-Lizenz für den Motorradsport sind, sämtliche Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift unter diese Teilnahmebedingungen die Teilnahme des Minderjährigen an der Veranstaltung befürworten und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Minderjährigen zu der Veranstaltung begleitet und während des gesamten Verlaufs der Veranstaltung anwesend ist.
2. Der Minderjährige und die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift unter diese Teilnahmebedingungen, dass sie sich der Gefahren, welche mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dem Fahren mit einem Motorrad und der Benutzung einer Rennstrecke verbunden sind, vollumfänglich bewusst sind und versichern, dass das fahrerische Können des minderjährigen Teilnehmers der Veranstaltung und der gewählten Fahrergruppe entspricht.
3. Der minderjährige Teilnehmer und die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass sie sämtliche übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen insbesondere auch hinsichtlich des Haftungsverzichts - für den minderjährigen Teilnehmer als verbindlich akzeptieren und dass der Minderjährige über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Der den minderjährigen Teilnehmer zu der Veranstaltung begleitende Erziehungsberechtigte wird während des Verlaufs der Veranstaltung darauf achten, dass durch den minderjährigen Teilnehmer insbesondere sämtliche in § 2 aufgeführten Regelungen eingehalten werden.
4. DUCATI bzw. der mit DUCATI zusammenarbeitende Veranstalter ist berechtigt, den minderjährigen Teilnehmer in andere Fahrergruppen einzuteilen oder von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn dessen fahrerisches Können nicht den Anforderungen der Veranstaltung entspricht. Sollte sich der den Minderjährigen begleitende Erziehungsberechtigte während des Verlaufs der Veranstaltung vom Veranstaltungsort (Boxengasse/Fahrerlager der Rennstrecke) entfernen, ist DUCATI berechtigt, die weitere Teilnahme des Minderjährigen an der Veranstaltung bis zur Wiederherstellung der Anwesenheit des Erziehungsberechtigten zu suspendieren und den Minderjährigen im Wiederholungsfall generell von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
§ 6 Weitere Bestimmungen
1. DUCATI bzw. der mit DUCATI zusammenarbeitende Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung verhindert oder wenn der Rennstreckenpartner zurücktritt. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr erstattet.
2. Die Rechte an Bildmaterial, das bei der Veranstaltung durch oder für DUCATI erstellt wird, liegen ausschließlich bei DUCATI bzw. beim dem mit DUCATI zusammenarbeitenden Veranstalter. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass DUCATI sowie der mit DUCATI zusammenarbeitenden Veranstalter jederzeit berechtigt sind, Bildmaterial und Videoaufzeichnungen von Veranstaltungen zu veröffentlichen und zu eigenen werblichen Zwecken zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf erkennbar ist. Der Teilnehmer versichert mit seiner nachfolgenden Unterschrift, dass er diese Bedingungen aufmerksam gelesen und verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist und dass er den Regeln und Anweisungen von DUCATI Folge leisten wird.
Ihre Daten werden von DUCATI bzw. den mit DUCATI zusammenarbeitenden Veranstalter grundsätzlich ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet.
Kontaktdaten des Teilnehmers
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Ducati Motor Deutschland GmbH gespeichert und genutzt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ent-sprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Wenn Sie wünschen, auch darüber hinaus von Ducati optimal betreut zu werden, ist es erforderlich, dass Sie die nach-stehende Einwilligung in die weitergehende Nutzung Ihrer persönlichen Angaben erklären:
Ich bin damit einverstanden, dass die Ducati Motor Deutschland GmbH meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung (z.B. Zufriedenheits-abfragen bzgl. Probefahrt, Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen, Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen) verarbeitet und zu diesem Zwecke auch an die Ducati Motor Holding S.p.A. in Bologna/Italien und an den meinem Wohnort nächstgelegenen Ducati-Vertragshändler übermittelt. Ich bin damit einverstanden, zu den oben genannten Zwecken angesprochen zu werden.
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ICH AKZEPTIERE HIERMIT DIE VORSTEHENDEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN.